Die Ergotherapie setzt begleitend und unterstützend bei Menschen jeden Alters an, wenn diese in ihrer Handlungsfähigkeit und in der Alltagsbewältigung eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Diese Funktionen und Fähigkeiten können zum Beispiel bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen oder Entwicklungsverzögerungen in einem nicht ausreichendem Maße ausgebildet sein.
Auch können diese Funktionen und Fähigkeiten durch einen Schlaganfall, eine Verletzung oder Behinderung verloren gehen.
Das Ziel der Ergotherapie ist es, nach Krankheit, Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen eine größtmögliche Handlungsfähigkeit, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags-, Schul- und Berufsleben wieder zu erlangen.
Die Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, dass Sie durch Ihren behandelnden Arzt / Kinderarzt ausgestellt bekommen. Die Behandlungskosten werden grundsätzlich - bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil bei Erwachsenen
(z.Zt. 10% der Rezeptkosten + 10,00 € Rezeptgebühr) ohne Gebührenbefreiung - von Ihrer Krankenkasse (gesetzlich oder privat), von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse übernommen. Bei Privat-Versicherten kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt (siehe Vertragsunterlagen) und somit eine Differenz-Zahlung Ihrerseits getätigt werden muss.
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.